Kompetenzzentrum Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF)

Behandlung gefährlicher Abfälle

BÜCHL betreibt seit 2020 BImSchG-genehmigte Behandlungsanlagen u. a. für die gefährlichen Abfallarten Asbest (AVV 17 06 05* AVV 17 06 01*) und KMF künstliche Mineralfasern (AVV 17 06 03*). Am Standort Ingolstadt werden einerseits eine Verdichtungsanlage für KMF-Abfälle (Glas,- Stein- und Mineralwollabfälle, KMF-haltige Akustikdeckenplatten sog. „Odenwaldplatten“) und andererseits eine Umschlag- und Umverpackungsanlage für asbesthaltige Abfälle für die Unter-Tage-Deponierung (z. B. asbesthaltige Dachpappen) betrieben. Ergänzt wird dieses Kompetenzzentrum für Asbest- und KMF-Abfälle mit dauerhaften und großzügig dimensionierten stationären Sanierungsbereichen nach TRGS 519 und TRGS 521 für die fachgerechte Zerlegung und Sanierung von asbesthaltigen und/oder KMF-haltigen Bauteilen (z. B. asbesthaltige Brandschutztüren oder -klappen, KMF-gefüllte Paneele oder KMF-ummantelte Rohrleitungen etc.)

Leistungsspektrum

Verdichtungsanlage für KMF-haltige Abfälle
(AVV 17 06 03*)

Lose KMF-Abfälle in Big-Bags oder Säcken verpackt werden in unserer BImSchG-genehmigten Presse zu Ballen verdichtet und mit Stretchfolie final ummantelt. Der so entstandene KMF-Ballen kann nun gefahrlos transportiert und zur finalen Beseitigung in einer Deponie verbracht werden. Das Volumenersparnis in einer Deponie beträgt gegenüber der Einlagerung von unverdichteter KMF damit bis zu 80 %!

Verdichtungsanlage für „Odenwaldplatten“
(AVV 17 06 03*)

KMF-haltige Akustikdeckenplatten, sog. „Odenwald-Platten“ können aufgrund ihres hohen organischen Anteils neben dem Schadstoff KMF derzeit hauptsächlich nur in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden. Dafür müssen die Odenwaldplatten verpresst und in UTD-konforme Verpackungen überführt werden. Diese Spezial-UTD-Big-Bags müssen die hohen Anforderungen des Bergrechts erfüllen und müssen darüber hinaus noch bestimmte Außenmaße (insbesondere Höhe) einhalten.

Annahme und Unter-Tage-Deponie-Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
(AVV 17 06 05*)

Asbesthaltige Abfälle, welche die Grenzwerte von Deponien der Klasse II oder III überschreiten (z.B. DOC-Wert bei Dachpappen), müssen hauptsächlich in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden. Dafür müssen die asbesthaltigen Abfälle in UTD-konforme Verpackungen überführt werden. Diese Spezial-Stahlblech- oder Aluminiumbehälter müssen die hohen Anforderungen des Bergrechts erfüllen und müssen darüber hinaus noch stapelbar sein.

Annahme und Zerlegung asbest- oder
KMF-haltiger Bauteile

In den BImSchG-zugelassenen stationären Sanierungsbereichen für Asbest und KMF (Sanierungsbereich gem. TRGS 519 bzw. 521) können bei Büchl Bauteile, welche Asbest oder KMF enthalten (z.B. Brandschutztüren oder -klappen mit Asbest, KMF-gefüllte Paneele etc.), angenommen fachgerecht zerlegt und anschließend die schadstoffhaltigen Komponenten fachgerecht entsorgt werden. Aufgrund der Dimensionierung des Sanierungsbereichs können auch großformatige Bauteile eingebracht und zerlegt werden.

Annahme und Beseitigung schwach gebundener asbesthaltiger Abfälle (AVV 17 06 01*)
und asbestbelasteter Schutzausrüstung (AVV 15 02 02*)

Schwach gebundene Asbesthaltige Abfälle (z.B. Spitzasbest, Asbestschnüre und -pappen) können bei Büchl OHNE vorheriger Verfestigung fachgerecht angenommen und in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden. Dafür müssen die asbesthaltigen Abfälle in UTD-konforme Verpackungen überführt werden. Diese Spezial-Stahlblech- oder Aluminiumbehälter müssen die hohen Anforderungen des Bergrechts erfüllen und müssen darüber hinaus noch stapelbar sein.

Annahme und Entsorgung Abfälle
mit Asbestbelastung < 0,1 %
(AVV 17 03 02/AVV 17 03 03*)

Bei Abfällen, bei welchen der Verdacht bestand, dass Sie Asbest enthalten können oder durch Spuren von Asbest verunreinigt sind, liefert das Analysenergebnis die Aussagen (Asbestgehalt < 0,1 % Asbest). In Anlehnung an die Vorgehensweise des LfU Bayern (Landesamt für Umweltschutz Bayern) für Dachpappen, können diese Abfälle den nicht gefährlichen Abfallschlüsselnummern zugeordnet werden. Dies betrifft zum Beispiel bituminöse Dachpappen (AVV 17 03 02), Gipshaltige Abfälle (AVV 17 08 02) oder gemischter Bauschutt AVV 17 01 07. Büchl ist in der Lage auch diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen

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    anja.kastl@buechl.de