Wie Sie sicherlich bereits aus den verschiedenen Pressequellen erfahren konnten, stehen Umsetzungstermine für gesetzliche Vorgaben an:

  • Die nahezu Verdopplung der Mautgebühren ab dem 01.12.23
  • Die nächste Stufe der CO2-Bepreisung aller Treibstoffe ab Januar 2024
  • Die Einführung eines CO2-Zuschlags auf Abfallfraktionen zur thermischen Verwertung ab Januar 2024

Dazu kommen aufgelaufene Kostensteigerungen bei Maschinen, Fahrzeugen und Behältern seit 2022 von bis zu 40% (abgesehen von den Lieferschwierigkeiten) und der Fachkräftemangel verbunden mit Lohnangleichungen in 2023.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisinfoschreiben.